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 Inhalt: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Wissenswertes
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) schreibt seit April 2000 in Deutschland Mindesteinspeisevergütungen für Strom vor, der aus erneuerbaren (regenerativen) Energien erzeugt wird. Die Vergütungen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren an private oder gewerbliche Stromerzeuger gezahlt, z.B. auch für die Einspeisung von Solarstrom vom eigenen Dach. Das Erneuerbare Energien Gesetz löst das Stromeinspeisegesetz von 1991 ab.


Der Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage wird komplett in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Natürlich kann der Strom auch selbst verbraucht werden, aus wirtschaftlichen Gründen macht das heute jedoch keinen Sinn, da die Vergütung einer Kilowattstunde erzeugten Solarstroms mehr als doppelt so hoch ist wie die Kosten für eine Kilowattstunde Strom, die man von einem Energieversorgungsunternehmen (z.b.ENBW) bezieht.

Nach dem Bau der Anlage schließt der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber einen schriftlichen Vertrag, in dem die Anschlussbedingungen, die Zahlungsweise und –zeiträume, die Haftungen, die Ablesemodalitäten des Einspeisezählers festgehalten wird.

Nach dem EEG wird Strom aus folgenden Quellen vergütet:

Solarenergie
Windkraft
Wasserkraft
Geothermie
Deponiegas
Grubengas
Klärgas
Biomasse

Wie hoch liegen die Vergütungssätze?

Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik, solarthermische Stromerzeugung):
Einspeisevergütung wird in Deutschland für Strom aus erneuerbaren (regenerativen) Energien gezahlt, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Betreiber der Stromnetze sind nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom komplett abzunehmen und mit den darin vorgeschriebenen Sätzen zu vergüten.
Für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung für Anlagen, die ab 2007 erstmalig ans Netz gehen, mindestens 37,96 Cent pro Kilowattstunde (für Freiflächenanlagen), Anlagen auf dem Dach bis zu einer Größe von 30 kWp erhalten sogar 49,21 Cent/kWh und an Fassadenflächen 54,21 Cent/kWh zzgl. 5 Cent Bonus. Der Vergütungszeitraum betragt garantierte 20 Jahre plus dem Jahr in dem die Anlage an das Netz geht.

Ziel des Erneuerbare-Energien Gesetz ist es, im Interesse der immer knapper werdenden Rohstoffe sowie des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Grundlage dafür ist das Ziel der Europäischen Union, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.

Es besteht ausserdem die Möglichkeit mit dem neuen Programm der kfw
Photovoltaik-Anlagen mit einem Darlehen bis maximal 50.000 Euro zu finanzieren.

Mittel aus dem neuen Programm stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.

Der Zinssatz würde beispielsweise bei einer Laufzeit des Kredites von 10 Jahren, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nom. 3,60 % p. a. und eff. 4,66 % p.a. betragen. (Stand: Februar 2007)



Den genauen Wortlaut des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie informationen der kfw können Sie in unserem Downloadbereich als PDF herunter laden.
 
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Sie erreichen uns in Stuttgart unter der Rufnummer 0711-520895-30 und in Ludwigsburg unter 07141 2422179
 
                                                                               
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Geschrieben am Monday, 11.May. @ 06:42:31 CEST von GBiegel
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